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Schützenverein Zicherie - Böckwitz e. V. von 1872 |
| GeschäftsordnungGrundlageAuf Grundlage des § 17 der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. vom 4. März 2017 wurde von der ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung die folgende Geschäftsordnung für den Verein beschlossen. § 1 - AllgemeinesNeben der Satzung regelt diese Geschäftsordnung die innere Organisation des Vereins. Sie beschreibt insbesondere Abläufe und wesentlichen Festlegungen des Vereinslebens. Änderungen dieser Geschäftsordnung obliegen dem Beschluss der Mitgliederversammlung. § 2 - Erweiterter Vorstandzu § 17, 17.2 a) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Kommandeur und dem Adjutanten. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Für diese sind die Regularien der Satzung zu beachten. Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes bleiben bis zur Neuwahl des jeweiligen Vorstandsamtes im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. In jedem Jahr werden zwei Vorstandsmitglieder neu gewählt. Es werden jeweils folgende Vorstandsämter zusammen gewählt:
Der erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit Aufgaben nicht durch die Satzung einem Vereinsorgan zugewiesen sind. Der erweiterte Vorstand soll in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung des Offizierskorps einholen. Scheidet ein Mitglied des erweiterten Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählen die verbleibenden Mitglieder des erweiterten Vorstandes ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder. Spätestens im Rahmen der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung hat für das Vorstandsamt des ausgeschiedenen Mitgliedes des erweiterten Vorstandes eine Neuwahl stattzufinden. Ein Ausscheiden aus dem erweiterten Vorstand führt nicht automatisch zum Verlust des Offiziersranges. Der erweiterte Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder fernmündlich einberufen werden. Die schriftliche Einberufung schließt die Nutzung von Internet-basierenden oder auf Mobilfunk-basierenden Nachrichtendiensten wie electronic mail (eMail) oder short message service (SMS) ein. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des erweiterten Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Sitzung des erweiterten Vorstandes leitet der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes sind zu Beweiszwecken in ein Protokoll einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Der erweiterte Vorstand ist dem Verein gegenüber zu einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung verpflichtet. Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse und haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht darüber. Der Schriftführer hat den Schriftverkehr des Vereins nach Maßgabe des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden zu erledigen, insbesondere ist er für die Protokollführung zuständig. Der jeweils amtierende Schützenkönig und der jeweils amtierende Kronprinz haben das Recht an Sitzungen des erweiterten Vorstandes teilzunehmen und sind bei Teilnahme auch stimmberechtigt. § 3 - Offizierskorpszu § 17, 17.2 b) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Das Offizierskorps ist kein Wahlgremium. Es besteht aus allen Offizieren, dem König, dem Kronprinzen dem Ex-König und dem Ex-Kronprinzen. Das Offizierskorps ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des Schützenfestzeremoniells, der Festumzüge, und, sofern sie durchgeführt werden, von Schützenbällen und Kameradschaftsabenden. Zu den Offizieren zählen:
Die Zugführer werden aus den Offizieren ernannt, die nicht Offiziere des erweiterten Vorstandes sind. Die Ernennung erfolgt durch den Kommandeur. Die Offiziere, die nicht Offiziere des erweiterten Vorstandes sind, werden auf Vorschlag eines Vereinsmitglieds von der Mitgliederversammlung offen und ohne zeitliche Befristung gewählt. Offizier wird, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Ist mehr als ein Offizier zu wählen, wird Offizier, wer die meisten, zweitmeisten, drittmeisten usw. Stimmen auf sich vereinigen kann. § 4 - Würdenträgerzu § 17, 17.2 c) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Die Würdenträger des Vereines sind der Schützenkönig, die Schützenkönigin, der Kronprinz und die Kronprinzessin. Mindestens einer der jeweiligen Partner muss Vereinsmitglied sein. Schützenkönig kann nur werden, wer 30 Ringe geschossen hat. Kronprinz kann nur werden, wer mindestens 29 Ringe geschossen hat. Die Königs- und Kronprinzenwürde kann ohne zeitliche Ausschlussfristen wiederholt erworben werden. Fahnenträger werden nachfolgend die besten Schützen nach dem Königshaus:
Offiziere können nicht Fahnenträger werden. § 5 - Ehrenmitgliederzu § 17, 17.2 d) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Ehrenmitglieder werden auf Beschluss des erweiterten Vorstandes ernannt. Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist ein Antrag mit Begründung beim erweiterten Vorstand einzureichen. Mitglieder, die langjährig im Verein tätig waren und 75 Jahre alt sind, sind automatisch Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. § 6 - Kassenprüferzu § 17, 17.2 e) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Vor jeder ersten jährlichen Mitgliederversammlung ist die Kassenführung zwei Kassenprüfern offenzulegen, die das Prüfergebnis der Versammlung mitzuteilen haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen nicht dem erweiterten Vorstand zugehören. Nach Ablauf der zwei Jahre scheidet der Kassenprüfer aus. Eine Wiederwahl ist im Jahr des Ausscheidens nicht zulässig. Jedes Jahr wird ein Kassenprüfer neu gewählt. Scheidet ein Kassenprüfer während der Amtsperiode aus, wird die Kasse vom zuletzt ausgeschiedenen Kassenprüfer geprüft. Von der Mitgliederversammlung sind in dem Jahr dann, falls erforderlich, zwei Kassenprüfer zu wählen, von denen einer nur ein Jahr im Amt bleibt. § 7 - Offiziersversammlungenzu § 17, 17.2 f) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Das Offizierskorps tritt mindestens einmal jährlich auf der Offiziersversammlung zusammen. Die Versammlung ist möglichst vor der ersten Mitgliederversammlung des Vereins durchzuführen. Zur Offiziersversammlung sind zwei Unteroffiziere des zweiten Zuges einzuladen. Der Zweite Zug entscheidet, welche Unteroffiziere er zur Offiziersversammlung entsendet. Die beiden Unteroffiziere sind auf der Offiziersversammlung stimmberechtigt. § 8 - Ehrentagen und Jubiläen von Vereinsmitgliedernzu § 17, 17.2 g) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Zum Zeitpunkt des Ehrentages bzw. Jubiläums muss der Betreffende Mitglied des Schützenvereins sein. Zum 70. Geburtstag und danach alle fünf Jahre überbringt der Schützenverein seine Glückwünsche und ein Präsent. Zur Silberhochzeit, zur Goldenen Hochzeit, zur Diamantenen Hochzeit und danach alle fünf Hochzeitstage überbringt der Schützenverein seine Glückwünsche und ein Präsent. Eine Jubiläumsnadel erhalten Vereinsmitglieder für 25, 40, 50 und 60 Jahre Vereinszugehörigkeit. Ab 60 Jahren Vereinszugehörigkeit erhalten Vereinsmitglieder für alle weiteren 5 Jahre Vereinszugehörigkeit eine Jubiläumsnadel. Verstorbene Mitglieder werden durch den Schützenverein in angemessener Weise gewürdigt. Die Verantwortlichkeit liegt beim erweiterten Vorstand. § 9 - Verwaltung des Vereinseigentumszu § 17, 17.2 h) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Vereinseigentum sind unter anderem:
Die jeweiligen Besitzer verpflichten sich, das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln und ggf. aktuellen Rechtsvorschriften entsprechend zu verwahren. Die Verwahrung der Fahnen übernimmt während des Jahres ein hierfür vom erweiterten Vorstand benanntes Mitglied mit Ausnahme der in Böckwitz ausgestellten Fahne. § 10 - Antrete- und Marschformationenzu § 17, 17.2 i) der Satzung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V. Der Schützenverein tritt in folgender Reihenfolge von der Spitze beginnend an:
Jeder Zug soll über mindestens drei Unteroffiziere verfügen. Unteroffiziere und Mannschaftsdienstgrade werden vom Kommandeur ernannt. Die vorstehende Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung des Schützenvereins Zicherie-Böckwitz e. V.am 4. März 2017 verabschiedet. Zicherie, den 4. März 2017
Andreas Peckmann
Gerald Grosche
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